Klartext zum Bürgergeld

Wir räumen mit Mythen auf

Bürgergeld oder Lohn - WAS BRINGT MEHR?

Behauptung: Das Bürgergeld stellt mitunter Arbeitslose finanziell besser als Arbeitnehmer in Vollzeit.

Teils wird gar behauptet Arbeitslose hätten Hunderte Euro mehr.

Wir könnten hier jetzt auch eine schöne Grafik mit Berechnungen einfügen, doch ein Vergleich von Bürgergeld allein mit dem Nettolohn einzelner Geringverdienerinnen ist häufig irreführend, denn finanzielle Ansprüche für Niedriglohnbezieherinnen werden nicht berücksichtigt. Häufig werden bei Rechenbeispielen z.B in den sozialen Medien staatliche Leistungen verschwiegen, die Arbeitnehmerinnen im Niedriglohnsektor zustehen, wie etwa Wohngeld, Kinderzuschläge, Unterhaltsleistungen oder Freibeträge. Also zusätzliches Geld das nur Erwerbstätige beantragen können. Durch die irreführende Unterschlagung dieser Zuschüsse fallen die Ergebnisse solcher Rechnungen für Beschäftigte im Niedriglohnsektor teils um mehrere Hundert Euro zu niedrig aus. Den Unterschied zwischen Bürgergeld und Gehalt zu berechnen ist nämlich nicht so einfach wie häufig weisgemacht wird. Im Gegenteil: Berechnung von Bedarfen, auch bei Niedriglohnempfängerinnen sind hochkomplex und vor allem individuell. Ob staatliche Leistungen bezahlt werden, hängt von konkreten Faktoren wie Größe und Kosten der Wohnung, Wohnort oder Anzahl der Familienmitglieder ab. Grundsätzlich haben Beruftstätige jedoch mehr Geld zur Verfügung als Leistungsempfänger*innen.

Behauptung: Es gibt keine Sanktionen mehr.

Richtig ist, dass in den ersten sechs Monaten die Leistungen nicht gemindert werden, wenn ein Termin nicht wahrgenommen oder ein Jobangebot abgelehnt wird. Danach sind Leistungsminderungen im Rahmen der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht möglich. Das Bürgergeld soll fördern und ermutigen, daher stehen Weiterbildungen und der Erwerb eines Schulabschlusses im Vordergrund. Insbesondere da Studienergebnissen zufolge, Sanktionen ihr Ziel verfehlen.

Behauptung: Bürgergeldempfänger*innen zahlen keine Energiekosten.

Das Amt übernimmt zwar die Kosten für Wohnen und einen angemessenen Verbrauch bzgl. Heizen. Die Stromkosten hingegen, müssen aus dem Regelsatz selbst getragen werden.

Recht haben die Kritiker*innen des Bürgergelds jedoch in einem Punkt: Arbeit muss sich wirklich lohnen.

Erreicht wird dies allerdings NICHT durch die Blockade des Bürgergeldes und schon gar nicht durch das Ausspielen von Menschen mit geringem Einkommen gegen Leistungsbezieher*innen, sondern einzig und allein durch die Anhebung des Mindestlohns.