Die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende kommt
Nachdem bereits vor einigen Tagen mit dem "Doppel-Wumms" ein umfassender, 200 Milliarden Euro starker Abwehrschirm gegen die steigenden Energiekosten geschaffen wurde, um die schwersten Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen abzufedern, folgt nun die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende. Anspruch besteht für Menschen, die ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Stichtg 01.12. Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte haben. Die Auszahlung erfolgt durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember bzw. bei Personen die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen zu Beginn des Jahres 2023 automatisch, d.h. es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Als weitere temporäre Maßnahme aus dem Abwehrschirm wird neben der Strompreisbremse, die den Basisverbrauch subventioniert, schnellstmöglich eine Gaspreisbremse eingeführt, die in einer Höchstpreisphase auftrende Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedert. Im Laufe der Woche wird hierfür ein Bericht zur Ausgestaltung der Expert*innen-Kommission Gas und Wärme vorgelegt. Auf die Gasumlage wird verzichtet und die betroffenen Unternehmen von der Bundesregierung direkt unterstützt.